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Die hier folgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) werden Bestandteil aller Verträge mit der
Firma:
Jürgen Neuhold
Eisenstraße 14
A - 8071 Vasoldsberg
Tel.: +43 664 1851768
web@quelltext.at
UID-Nr.: ATU59742504
Firmeninformationen auf www.wko.at §1 Allgemeines: Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
Kostenvoranschläge sind i.d.R. kostenpflichtig, es sei denn, es wurde
schriftlich und vorab Gegenteiliges vereinbart oder die Kostenfreiheit
explizit zugesichert. AGB von Drittanbietern und/oder
nichtösterreichischen Vertragspartnern werden nicht Vertragsbestandteil.
Die AGB von Geschäftskunden gelten auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht
ausdrücklich widersprochen haben. Alle Abweichungen bedürfen unserer
expliziten schriftlichen Bestätigung und Zustimmung.
§2 Leistungen: Angebote und Terminangaben sind freibleibend. Mündlich
erteilte Aufträge werden von Jürgen Neuhold schriftlich bestätigt.
Mündliche Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von Jürgen
Neuhold schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) bestätigt wurden. Jürgen
Neuhold stellt verschiedene Leistungen zur Verfügung, welche im Vertrag
individuell geregelt werden können und schriftlich festgehalten werden. Es
gelten nur schriftliche Vereinbarungen. Jürgen Neuhold behält sich vor
Ihre angebotenen Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen
vorzunehmen. Jürgen Neuhold ist ebenso berechtigt Leistungen zu
verringern, in diesem Fall hat der Kunde das Recht vom Vertrag
zurückzutreten.
Die Verfügbarkeit der angebotenen Dienste von Jürgen Neuhold werden
schriftlich im Vertrag festgehalten. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen
Jürgen Neuhold, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; als
höhere Gewalt verstehen sich Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg,
Blockade, Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe
oder des Transportwesens oder sonstige, von Jürgen Neuhold nicht zu
vertretende Umstände.
Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen oder im Sinne einer
besseren Performance angeraten erscheinen und unter Berücksichtigung der
Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben vorbehalten. Mit der
Annahme des Auftrages und dessen Bestätigung kommt ein Vertrag über die
Nutzung und Verwertung unserer Dienstleistungen zustande. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, Jürgen Neuhold alle Informationen unverzüglich zur
Verfügung zu stellen, sofern sich diese als zur Erfüllung des Auftrags
notwendig erweisen.
Beratung, Schulung, Coaching, Medien- und Internetrecherche und damit
zusammenhängende Arbeiten, Download von Daten, Konkurrenzbeobachtung sowie
Vermittlung von Waren und Dienstleistungen können gesondert vereinbart
werden. Bei der Berechnung von Stundensätzen werden angebrochene Stunden
auf jeweils ½ Stunde (30 Minuten) aufgerundet. Sollte es im Rahmen der
Auftragsabwicklung erforderlich werden, Leistungen von Drittanbietern und
Zulieferern in Anspruch zu nehmen, übernimmt Jürgen Neuhold nur die
Vermittlung dieser Leistung. Vereinbarungen und Abschlüsse mit dem/den
Drittanbieter(n) erfolgen im wechselseitigen Einvernehmen der
Vertragsparteien, das zwingend erforderlich ist.
§3 Vertragslaufzeit, Kündigung: Die Vertragslaufzeit ist bei Projekten
Gegenstand detaillierter Vereinbarung. Projektbezogene Verträge verlängern
sich in der Regel nicht automatisch und enden am vereinbarten Stichtag.
Bei langfristigen Verträgen (z.B. Domainpflege mit regelmäßigen Updates
etc.) werden Kündigungsfristen gesondert, jedoch zwingend vereinbart.
Sollte vor Ablauf der regulären Laufzeit nicht von einem der
Vertragspartner gekündigt werden, so verlängert sich die Vertragslaufzeit
stillschweigend um die jeweilige Erstvertragsdauer.
Kündigung ist jeweils bis 30 Tage vor Vertragsende möglich. Die Kündigung
bedarf der Schriftform. Zur Wahrung der Frist genügt das Datum des
Poststempels. Der Kunde verpflichtet sich mit Vertragsende, alle von uns
erstellten Dokumente sowie Kopien davon, gemäß den jeweils in Kraft
befindlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen von allen Datenträgern,
auch nichtelektronischen, unverzüglich zu löschen, sofern eine
Weiternutzung nicht ausdrücklich vereinbart worden war. Vorhandene
Internet-Publikationen sind von allen genutzten und bestückten Servern zu
entfernen.
Verwendete, von uns entwickelte Codes und Software in jeder Form sowie
beliebige sonstige mediale Produkte bleiben unser Eigentum und dürfen vom
Vertragspartner ebenfalls nur weiterverwendet werden, sofern der Vertrag
das ausdrücklich vorsieht bzw. vorsah. Sollten von Jürgen Neuhold
erstellte Internet Publikationen spätestens 14 Tage nach Vertragende noch
im Internet abrufbar sein, gilt dies gegebenenfalls als ein neuer Vertrag
zwischen dem Kunden und Jürgen Neuhold, sofern nichts anders vereinbart
war/ist.
§4 Kosten: Preiserhöhungen während der vereinbarten Laufzeit werden
hiermit ausgeschlossen. Preissenkungen werden ohne gesonderte Ankündigung
bzw. Aufforderung an den Vertragspartner weitergegeben. Auf freiwillig von
uns angebotene kostenlose Service-Leistungen über die Vertragsbestimmungen
hinaus besteht kein Rechtsanspruch. Kostenlose Leistungen können von uns
jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ihre längerfristige
freiwillige Erbringung konstituiert keine gewohnheitsrechtlichen
Ansprüche. Nimmt der Kunde anderweitige Unterstützungs- und
Supportleistungen in Anspruch, die nicht im jeweiligen Vertrag enthalten
sind, werden diese gemäß des jeweils gültigen Preises oder nach
gesonderter Vereinbarung berechnet. Sämtliche Preisangaben verstehen sich
netto exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und Sonderausgaben. Als
Sonderausgaben gelten Porto-, Telefon-, Fax-, Kurier-, Disketten-, CD- und
ähnliche Kosten.
§5 Zahlungsbedingungen: Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen von
Jürgen Neuhold innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne
weitere Abzüge auf ein Konto von Jürgen Neuhold zu überweisen. Bei
Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, ferner sind sämtliche Mahn-
und Inkassokosten, die Jürgen Neuhold entstehen, vom Kunden zu ersetzen.
Sofern nicht anders vereinbart, ist je ein Drittel des Kostenvoranschlags
nach Präsentation des ersten Prototyps, der Ausarbeitungsvorstellung und
nach Abnahme unabhängig davon fällig, ob die im Rahmen des Auftrags
erbrachte Leistung dem ursprünglichen Zweck zugeführt wird oder nicht.
§6 Datenschutz, Datensicherung: Der Kunde stellt Jürgen Neuhold von
sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.
Jürgen Neuhold ist nicht für die Datensicherung der bei Drittanbieter
gespeicherten Dateien verantwortlich. Soweit Daten an Drittanbietern
übermittelt werden, stellt Jürgen Neuhold dem Kunden auf Wunsch
Sicherheitskopien zur Verfügung. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der
technischen Gegebenheiten des Internets nicht gänzlich auszuschließen ist,
dass übermittelte und ausgetauschte Daten Dritten gegen den Willen der
Vertragsparteien bekannt werden. Dieses Risiko müssen die Vertragsparteien
in Kauf nehmen.
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden elektronisch
gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden von uns
selbstverständlich strikt vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte
weitergegeben, es sei denn, übergeordnete Bestimmungen und Gesetze zwingen
uns hierzu. Der jeweilige Vertragspartner verpflichtet sich zu einem
genauso sorgfältigen Umgang mit unseren Daten.
§7 Inhalte, Massenmailings, Mailingaktionen: Es besteht für Jürgen Neuhold
keine Prüfungspflicht der Inhalte des Kunden, gleich in welchem Medium,
insbesondere auf deren Rechtmäßigkeit, Korrektheit und Wahrhaftigkeit. Der
Kunde stellt Jürgen Neuhold von jeglicher Haftung für den Inhalt von
übermittelten Seiten bei Drittanbietern frei. Er sichert zu, mit seinem
Angebot keinerlei Patent-, Warenzeichen- oder andere Rechte Dritter zu
verletzen. Er sichert gleichfalls zu, dass er sein Angebot nicht zur
Speicherung oder Verbreitung volksverhetzenden, obszönen, pornographischen
oder verleumderischen Materials verwenden wird.
Für den Inhalt der Seiten ist der Kunde in jeder Hinsicht selbst
verantwortlich. Falls Inhalte des Vertragspartners gegen geltendes Recht
verstoßen, die Rechte Dritter offenkundig verletzen oder öffentlichen
Anstoß erregen, ist Jürgen Neuhold zur sofortigen Kündigung des Vertrags
berechtigt. Dabei entstehende Kosten werden dem Kunden in voller Höhe in
Rechnung gestellt. Betroffene dritte Vertragspartner werden gegebenenfalls
von Jürgen Neuhold darüber informiert. Sinngemäß ist der Vertragspartner
ebenfalls für die entsprechenden Inhalte von PR- und Mailingaktionen
alleinverantwortlich (gleich in welchem Medium und auf welchem Wege), die
Jürgen Neuhold gegebenenfalls in seinem Auftrag und in seinem Namen
durchführt. Jürgen Neuhold fügt verschickten Mails und Postsendungen etc.
einen Herkunfts- und Autorenhinweis bei, aus dem der Auftraggeber
hervorgeht. Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder
sogenannte mass mailings (Mailingaktionen) via Elektronischer Mail zu
veranlassen, ohne von den Empfängern dazu veranlasst worden zu sein (Spamming-Verbot).
§8 Haftung, Schadenersatz: Jürgen Neuhold übernimmt keine Garantie dafür,
dass Leistungen von Drittanbietern permanent verfügbar sind. Ebenso kann
Jürgen Neuhold für Störungen innerhalb des Internets keine Haftung
übernehmen. Wir übernehmen zudem keinerlei Haftung für Schäden oder
Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch die in Auftrag gegebenen
Arbeiten verursacht werden. Dies betrifft insbesondere die Inhalte von
Internet-Publikationen und E-Mails im Kundenauftrag, sowie die
Funktionalität von Software und dergleichen, die von uns oder unseren
Beauftragten via Download oder anderweitig im Auftrag unserer
Vertragspartner beschafft wurde. Unabhängig vom Rechtsgrund sind Haftung
und Schadenersatzansprüche auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Dem
Kunden ist bekannt, dass seine Internet-Publikationen nur mit spezieller
Software (Webbetrachter, sog. Browser) aufgerufen werden können. Zu diesen
zählen zum Beispiel aktuelle Versionen von Netscape® und Microsoft®. Von
uns erstellte Seiten für das Web werden in der Regel mit den neuesten
Versionen dieser Standard-Browser getestet. Die Funktionalität in anderen
Browsern kann nicht immer garantiert werden, außer es wurde vertraglich
vereinbart. Dem Vertragspartner ist dies bekannt.
Schadensersatzansprüche aus Verzug, Verletzung von vertraglichen und
gesetzlichen Neben- und Schutzpflichten, Unmöglichkeit der Leistung,
Verschulden bei Vertragsschluss und außervertragliche Haftung sind
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder gar
vorsätzliches Handeln unsererseits verursacht worden ist. Insbesondere
sind (Termin-)Zusagen bei Projektaufträgen unverbindlich, da es in der
Natur komplexer Arbeitsabläufe liegt, dass es zu unvorhergesehenen
Verzögerungen kommen kann. Jürgen Neuhold verpflichtet sich jedoch,
Aufträge nach bestem Wissen und Können auszuführen.
§9 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen und des Vertrages
als solchem davon unberührt.
§10 Urheberrechte: Alle Urheberrechte im Rahmen eines Angebotes und/oder
Auftrags entworfenen und erstellten Grafiken, Texte, Programme und
Konzeptionen bleiben bei Jürgen Neuhold. Von Jürgen Neuhold entworfene und
erstellte Grafiken, Texte, Programme und Konzeptionen dürfen weder
verändert noch weitergegeben und nur im ursprünglichen Sinn und
Zusammenhang verwendet werden. Die Modifikation von Grafiken, Texten,
Programmen und Konzeptionen müssen mit Jürgen Neuhold abgesprochen und
erlaubt werden. Die Nutzungsrechte werden vertraglich vereinbart.
§11 Eigentumsvorbehalt:
§11.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von Webdesign Jürgen Neuhold bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
§11.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Webdesign Jürgen Neuhold hinzuweisen und Jürgen Neuhold unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde hat das Eigentum der Firma Jürgen Neuhold deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt, ist der Kunde ohne Anrechnung auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden (insbesondere Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichtet.
§11.3 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der Firma Jürgen Neuhold nicht gehörenden Waren erwirbt die Fa. Webdesign Jürgen Neuhold Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
§11.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von Webdesign Jürgen Neuhold an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf Webdesign Jürgen Neuhold zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
§11.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Webdesign Jürgen Neuhold gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
§11.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an Webdesign Jürgen Neuhold ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. Webdesign Jürgen Neuhold ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch machen im Falle des Zahlungsverzugs oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens durch den Kunden. Auf Verlangen von Webdesign Jürgen Neuhold wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen,
erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. Webdesign Jürgen Neuhold darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.
§11.7 Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Webdesign Jürgen Neuhold. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis der Firma Webdesign Jürgen Neuhold maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder
Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von Webdesign Jürgen Neuhold gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.
§11.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von Webdesign Jürgen Neuhold. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Webdesign Jürgen Neuhold über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
§12. Lieferungen von Hardware
§12.1 Die Angebote der Fa. Webdesign Jürgen Neuhold sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Die Wahl des Lieferanten bleibt uns allein überlassen, weshalb bei Nichtbelieferung von unserem gewählten Lieferanten vom Kunden nicht der Bezug bei einer anderen Bezugsquelle verlangt werden kann. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Fa. Webdesign Jürgen Neuhold,
spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande.
§12.2 Fa. Webdesign Jürgen Neuhold ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
§12.3 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Fa. Webdesign Jürgen Neuhold hergeleitet werden können.
§12.4 Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Fa. Webdesign Jürgen Neuhold ausdrücklich vorbehalten.
§12.5 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von Fa. Webdesign Jürgen Neuhold zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
§12.6 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Fa. Webdesign Jürgen Neuhold vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Fa. Webdesign Jürgen Neuhold oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige Ereignisse verlängern den
Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte Fa. Webdesign Jürgen Neuhold mit einer Lieferung mehr als sechs Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag
"zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des" vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt. Fa. Webdesign Jürgen Neuhold behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert, und dies nicht von Fa. Webdesign Jürgen Neuhold verschuldet wird.
§12.7 Sollte bestellte Ware vom Auftraggeber nicht spätestens 21 Tage nach Erteilung des Auftrages abgeholt oder übernommen werden, so gilt dies als Vertragsrücktritt des Auftraggebers.
§12.8 Tritt der Auftraggeber aus Gründen vom Vertrag zurück, welche nicht von der Fa. Webdesign Jürgen Neuhold zu verantworten sind, so gilt eine weitere verschuldenstunabhängige Stornogebühr in der Höhe von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
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